Privates Bankgewerbe

Das private Bankgewerbe umfasst grundsätzlich alle privatrechtlich organisierten Banken, wozu auch oftmals als Aktiengesellschaften aufgestellte Großbanken gehören. Als Privatbanken in einem engeren Sinn werden vorwiegend kleine Bankhäuser bezeichnet, welche sich mit ihren Dienstleistungen vorwiegend an vermögende Kunden wenden. Das private Bankgewerbe stellt neben den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken die dritte Säule der Bankwirtschaft dar. Zu den Aufgaben des privaten Bankgewerbes gehört die Entgegennahme von Sparguthaben ebenso wie die Vergabe von Krediten, des Weiteren bieten die meisten privaten Banken ihren Kunden die Führung eines Wertpapierdepots an. Zahlreiche Unternehmen des privaten Bankgewerbes vermitteln ihren Kunden auch Versicherungen.

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