Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz bezeichnet die Insolvenz eines Verbrauchers beziehungsweise einer Privatperson. Voraussetzung für die Durchführung der Privatinsolvenz ist neben der Überschuldung ein gescheiterer außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Am Ende der Privatinsolvenz erfolgt eine Restschuldbefreiung; Voraussetzung ist jedoch, dass der Schuldner innerhalb einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren ordnungsgemäß Auskünfte über alle Einnahmen gibt und die vereinbarten Raten abführt. In der Schweiz heißt die Privatinsolvenz Privatkonkurs, während sie in Österreich als Schuldenregulierungsverfahren bezeichnet wird. Die erste Beratung im Rahmen einer Privatinsolvenz kann durch einen Rechtsanwalt oder eine andere geeignete und anerkannte Stelle erfolgen; kostenfrei beratende Schuldnerberatungsstellen sind nicht immer zugelassen.

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