Das Privatinsolvenzverfahren bezeichnet das Verfahren, mittels dessen eine Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung durchgeführt wird. In Deutschland ist das Privatinsolvenzverfahren vierstufig aufgebaut. Die erste Stufe besteht im Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Schuldnern, während die zweite Stufe das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren umfasst. Während für die außergerichtliche Einigung die Zustimmung aller Schuldner erforderlich ist, reicht im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren die Genehmigung des gerichtlich aufgestellten Vergleichsplanes durch fünfzig Prozent der Gläubiger und fünfzig Prozent der Schuldsumme. Der dritte Schritt im deutschen Privatinsolvenzverfahren ist das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren, an dessen Ende nach sechs Jahren Wohlverhalten die Restschuldbefreiung steht. Vergleichbar mit dem Ablauf des deutschen Privatinsolvenzverfahrens sind das österreichische Schuldenbereinigungsverfahren und der Privatkonkurs in der Schweiz.