Der Privatkredit bezeichnet grundsätzlich einen für Verbraucherzwecke oder andere private Ziele aufgenommenen Kredit; er unterscheidet sich somit vom gewerblichen Kredit für betriebliche Zwecke und vom Immobilienkredit. Viele Banken bieten Privatdarlehen unter abweichenden Produktbezeichnungen an, womit sie oftmals auf eingeschränkte Finanzierungsziele für vergünstigte Darlehen hinweisen. So ist ein Autokredit für den Privatwagen ein Privatkredit, dessen Konditionen gegenüber einem in der Verwendung freien Privatdarlehen günstiger sind. In einer zweiten Bedeutung meint der Privatkredit einen Kredit, welchen Privatleute anderen Privatpersonen wie beispielsweise auch Arbeitslosen geben. Wenn die Abwicklung derartiger Privatkredite nicht direkt zwischen bekannten oder verwandten Personen erfolgt, darf sie nur über eine lizenzierte Bank vorgenommen werden.