Privatvermögen

In der Volkswirtschaft meint das Privatvermögen das gesamte Vermögen privater Haushalte. Das Privatvermögen steigt in den meisten Industriestaaten regelmäßig an, auch wenn die Staatsschulden zunehmen. In der Betriebswirtschaft sowie im Einkommenssteuerrecht ist zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen zu trennen, wobei sich die Zuordnung von Sachwerten nach ihrem überwiegenden Gebrauch richtet. In vielen Fällen obliegt die Entscheidung, ob ein konkretes Gut zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, der Bewertung durch den Steuerzahler. Als notwendiges Privatvermögen gelten in steuerlicher Hinsicht Güter, welche entweder faktisch für den Betrieb nicht verwendbar sind oder in deutlich überwiegendem Maße für die private Lebensführung genutzt werden.

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