Das Probearbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches für einen kurzen Zeitraum abgeschlossen wird und der Prüfung dient, ob sich der Arbeitnehmer für die anvisierte Tätigkeit eignet. Das Ziel eines Probearbeitsverhältnisses ist somit die Feststellung, ob eine längerfristige Anstellung sinnvoll ist. Somit sind längere befristete Arbeitsverträge, auch wenn einzelne Arbeitgeber sie grundsätzlich innerhalb des gesetzlich zugelassenen Rahmens von zwei Jahren anwenden, keine Probearbeitsverhältnisse im eigentlichen Sinn. Es ist üblich und eingeschränkt zulässig, für ein kurzzeitiges Probearbeitsverhältnis eine geringere als die übliche Vergütung zu vereinbaren. Sehr kurze Probearbeitsverhältnisse können auch unentgeltlich vereinbart werden, zumeist handelt sich in diesen Fällen um einen Probearbeitstag; an diesem besteht jedoch zugleich kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.