Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz ist maßgeblich für die Produkthaftung eines Herstellers für seine fehlerhaften Produkte. Es gilt mit Ausnahme von Arzneimitteln, für welche abweichende Regelungen im Arzneimittelrecht getroffen werden, für Produkte aller Art. Das Produkthaftungsgesetz bezieht sich sowohl auf bewegliche Gegenstände als auch auf Elektrizität. Grundsätzlich ist nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller haftbar, die Haftung geht jedoch auf den Händler über, sofern der Hersteller nicht ermittelt werden oder dieser nicht zur Haftung für fehlerhafte Produkte herangezogen werden kann; bei Importen aus Drittstaaten haftet auch der Importeur. Das Produkthaftungsgesetz schreibt eine Produkthaftung und somit eine Verjährungsfrist für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren seit dem Inverkehrbringen des fehlerhaften Produktes vor.

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