Das Produkthaftungsrecht umfasst in Deutschland wie auch in anderen Staaten die rechtlichen Grundlagen der Produkthaftung. Diese obliegt grundsätzlich dem Hersteller, kann aber auch auf den Importeur oder auf einen Händler übergehen, sofern der Händler nicht ermittelt oder nicht zur Produkthaftung herangezogen werden kann. Das Produkthaftungsgesetz regelt das Produkthaftungsrecht für die meisten beweglichen Sachen sowie für Strom, während für die Produkthaftung bei Arzneimitteln das Arzneimittelgesetz maßgeblich ist. Das Produkthaftungsrecht umfasst einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen der entsprechenden Produkte. Als Fehler eines Produktes gilt auch, wenn dieses eine allgemein erwartete Eigenschaft nicht aufweist, auch wenn sich dieser Mangel nur bemerkbar macht, wenn das Produkt auf eine andere als die vom Hersteller gedachte Weise verwendet wird.