Provisionsdeckelung

Eine vertragliche Provisionsdeckelung beschränkt die Provisionszahlungen auf einen festgelegten Betrag und kann sich wahlweise auf die Gesamtsumme der monatlichen (selten vierteljährlichen) Provision als auch auf eine Höchstzahlung an Provisonen für einen Kunden oder auch eine Warengruppe beziehen. Eine gesetzliche Provisionsdeckelung besteht in einigen Versicherungszweigen. Sie schreibt vor, wie viele Monatsbeiträge höchstens als Provision an den Versicherungsmakler ausgezahlt werden dürfen. Bei Riester-Verträgen und Rürup-Verträgen besteht eine Provisionsdeckelung, bei deren Nichteinhaltung die entsprechenden Angebote nicht zertifiziert werden. Auf öffentliches Interesse stieß besonders die seit April 2012 gültige Provisionsdeckelung bei Verträgen zur privaten Krankenversicherung. Diese gesetzliche Provisionsdeckelung bezieht sich auf neun Monatsgehälter.

^