Provisionserstattung

Die Provisionserstattung meint generell die Erstattung einer bezahlten Provision durch einen Dritten oder durch einen Vertragspartner. Im engeren Sinn meint die Provisionserstattung eine Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler, wonach der Neukunde einen Teil der Abschlussprovision als Belohnung für den Vertragsabschluss zurückerhält. Diese Form der Provisionserstattung unterliegt inzwischen gelockerten gesetzlichen Einschränkungen. Wenn die Provisionserstattung nicht durch den Makler, sondern durch den Versicherer erfolgt, wird sie auch als Erstattung der Abschlussgebühren umschrieben. Gelegentlich wird auch die Provisionsrückzahlung durch den Empfänger als Provisionserstattung bezeichnet. Eine solche tritt bei entsprechender Vereinbarung bei der Rückabwicklung provisionspflichtiger Geschäfte ein.

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