Der Begriff Provisionsgebühren ist eine unnötige Verdoppelung, da es sich bei einer zu zahlenden Provision immer um ein Entgelt handelt. Zudem werden Provisionsgebühren von privaten Institutionen erhoben und sind somit keine öffentlich-rechtlichen Gebühren. Im täglichen Sprachgebrauch sprechen vor allem die Nutzer von Plattformen für Auktionen über das Internet von Provisionsgebühren. Auch andere vom Kunden zu tragende Provisionsleistungen wie die Maklergebühr bei der Anmietung oder beim Kauf anfallenden Maklerentgelte und die Abschlusskosten bei Versicherungsverträgen werden umgangssprachlich als Provisionsgebühren bezeichnet. Des Weiteren fallen Provisionsgebühren bei der Nutzung von Webseiten zur Buchung von Ferienunterkünften an, welche zumeist vom Anbieter getragen werden.