Prüfungsgebühren

Prüfungsgebühren sind für die Teilnahme an einer Prüfung zu bezahlen. Schulen und staatliche Hochschulen erheben grundsätzlich keine Prüfungsgebühren, das gilt jedoch nicht für das Ablegen der Meisterprüfung und für die Teilnahme an Prüfungen vor einer Industrie- und Handelskammer. Private Hochschulen erheben in vielen Fällen Prüfungsgebühren, korrekterweise müssten sie diese allerdings als Prüfungsentgelt bezeichnen, da Gebühren im eigentlichen Sinn nur von öffentlich-rechtlichen Stellen berechnet werden können. Im Hochschulbereich ist es üblich, bei einer notwendigen Wiederholung der Prüfung verringerte Prüfungsgebühren zu berechnen. Das Entgelt für die technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen und zu begutachtenden Maschinen lässt sich ebenfalls als Prüfungsgebühr verstehen.

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