Unter einem Qualifikationskonflikt versteht man im Steuerrecht, wenn zwei Staaten mit einem Doppelbesteuerungsabkommen dieses aus Steuersicht unterschiedlich behandeln. Die jeweils geltende Steuerpflicht richtet sich individuell nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Staaten. Bei einer Steuerpflicht in beiden Ländern kann das Ergebnis eine Doppelbesteuerung sein. Damit dieser Fall nicht eintritt, wird ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Es wird zusätzlich zwischen Subjektqualifikationskonflikten und Objektqualifikationskonflikten unterschieden. Subjektqualifikationskonflikte entstehen, wenn sich die Vertragsstaaten nicht darüber einig sind, wer besteuert werden soll. Bei Objektqualifikationskonflikten sind sich die Vertragsstaaten nicht einig, was besteuert werden soll. Das Ergebnis von Qualifikationskonflikten können sogenannte weiße Einkünfte sein. Dies sind Einkünfte, die in keinem der beteiligten Staaten versteuert werden.