Qualitätsbericht

Der Begriff Qualitätsbericht wird im deutschen Gesundheitswesen verwendet. Er beinhaltet schriftlich festgehalten die Struktur- und Leistungsdaten eines Krankenhauses und wird ergänzt mit Angaben zum jeweiligen Qualitätsmanagement. Die Erstellung und Veröffentlichung der Qualitätsberichte ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle zwei Jahre erfolgen. Die Inhalte und auch die Struktur sind festgelegt. Hierfür verantwortlich sind Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat. Die Veröffentlichung der Qualitätsberichte ermöglicht einen Überblick über die Art und Anzahl der Leistungen der einzelnen Krankenhäuser und dient Ärzten bei einer Einweisung als Orientierungshilfe. Außerdem sind die Berichte wichtig für die Qualitätssicherung.

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