Die Quartalsgebühr war eine andere Bezeichnung für die seit Januar 2013 abgeschaffte Praxisgebühr in Deutschland. Offiziell als Quartalsgebühr bezeichnet wurde ein Entgelt in Höhe von zehn Euro im Quartal, welches beihilfeberechtigte Beamte als Anteil an den Krankheitskosten zahlen mussten. Die Praxisgebühr stellte für Arztpraxen und Krankenkassen einen großen Arbeitsaufwand dar, während sie nur hinsichtlich häufigerer Überweisungen zum Facharzt anstelle von Direktbesuchen eine Steuerungswirkung erzielte. Gelegentlich werden Bankkosten wie das Kontoführungsentgelt für ein beispielsweise eingerichtetes Geschäftskonto ebenfalls als Quartalsgebühren bezeichnet, da sie zum Quartalsende abgerechnet werden, auch wenn die Berechnung je Monat erfolgt.