Quellenabzugsverfahren

Quellenabzugsverfahren ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und meint den direkten Abzug der anfallenden Steuer vor der Auszahlung des Betrages an den Steuerpflichtigen. Das Quellenabzugsverfahren wird bei der Lohnsteuer angewandt und betrifft auch die eventuell anfallende Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Eine weitere Steuerart, bei welcher in Deutschland das Quellenabzugsverfahren zur Anwendung kommt, ist die als Abgeltungssteuer erhobene Kapitalertragssteuer. Das Quellenabzugsverfahren gewährleistet, dass die fälligen Steuern tatsächlich an das Finanzamt abgeführt werden. Die technische Durchführung der Weiterleitung der anfallenden Steuern unterliegt bei der Lohnsteuer dem Arbeitgeber und bei der Kapitalertragssteuer den Banken.

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