Quittung

Eine Quittung bestätigt den Empfang einer Leistung, im tatsächlichen Sprachgebrauch bezieht sich der Begriff überwiegend auf die Bestätigung des Erhalts einer Geldleistung. Grundsätzlich ist der Leistungsempfänger zur Ausstellung einer Quittung verpflichtet, sofern der Erbringer eine solche verlangt. Bei privaten Einkäufen des täglichen Bedarfs dient fast immer der Kassenbon als Quittungsersatz, obgleich er in den meisten Fällen nicht alle formalen Voraussetzungen einer Quittung erfüllt, zumindest fehlt die Unterschrift. Das Steuerrecht behandelt einen Kassenbon dennoch bei geringen Beträgen wie eine Quittung, wenn der gekaufte Gegenstand und die gezahlte Mehrwertsteuer erkennbar sind. Im Falle einer unbar vorgenommenen Zahlung ersetzt der Kontoauszug die Quittung hinsichtlich des Nachweises der erfolgten Rechnungsbegleichung.

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