Die Quotenlizenz ist ein Abrechnungsmodell bei der Übertragung des Rechtes zur Verwendung einer Erfindung oder eines Produktes. Bei der Quotenlizenz erfolgt die Abrechnung anhand der tatsächlichen Nutzung. Die am häufigsten zur Anwendung kommende Form der Quotenlizenz ist die Stücklizenz, bei welcher jede Nutzung einzeln zu vergüten ist. Weitere Unterarten der Quotenlizenz sind die Wertlizenz und die Gewinnlizenz. Während bei der Wertlizenz der Verkaufspreis für die Berechnung der Lizenzgebühren maßgeblich ist, erfolgt die Abrechnung bei der Gewinnlizenz anhand des tatsächlich erzielten Gewinns. Im Gegensatz zu einer Pauschallizenz mit festen Vergütungssätzen trägt bei einer Quotenlizenz der Lizenzgeber das wirtschaftliche Risiko, da er bei einer nicht erfolgreichen Vermarktung durch den Lizenznehmer keine oder nur eine geringe Vergütung erhält.