Ursprünglich bezog sich der Begriff Rabattpolitik nur auf preissenkenden Maßnahmen, welche ein Anbieter gegenüber seinen Kunden durchführt. Hierbei kann es sich um grundsätzliche Preisnachlässe für Wiederverkäufer ebenso handeln wie um Mengennachlass für größere Bestellungen von privaten Kunden. Moderne Formen der Rabattpolitik sind die Ausgabe von Kundenkarten, welche entweder eine spätere Erstattung oder den vergünstigten Erwerb einiger Waren vorsehen, sowie die Ausgabe von Coupons für einen ermäßigten Warenbezug. Zur Rabattpolitik gehört ebenfalls das Sammelbesteller-Verfahren, bei welchem der Anbieter den geringeren Verwaltungsaufwand honoriert. In der heutigen Wirtschaft üben zunehmend Groß- und Einzelhändler eine aktive Rabattpolitik aus, indem sie Preisnachlässe fordern, auf deren Nichtgewährung sie mit der Auslistung von Waren eines Herstellers reagieren.