Die Rabattübertragung bezeichnet die Möglichkeit, einen bereits erreichten Rabatt aufgrund der aktuellen Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person zu übertragen. Diese ist eingeschränkt möglich, vor allem muss mit dem Empfänger der Rabattübertragung ein Verwandtschaftsverhältnis oder eine häusliche Gemeinschaft bestehen. Des Weiteren ist die Rabattübertragung an eine juristische Person wie die eigene Firma grundsätzlich möglich. Die Rabattübertragung ist zusätzlich dadurch eingeschränkt, dass der Empfänger nur für die Jahre seit der Erteilung der Fahrerlaubnis den Schadenfreiheitsrabatt des Übertragenden erhalten kann. Die Einschränkung der Rabattübertragung auf verwandte beziehungsweise zusammenlebende Personen ist erforderlich, um den nicht erwünschten Handel mit Schadenfreiheitsansprüchen zu vermeiden.