Rabattvertrag

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet ein Rabattvertrag jede rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern über die Gewährung eines Preisnachlasses. In einer speziellen Bedeutung sind Rabattverträge Vereinbarungen gesetzlicher Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern über Ermäßigung auf verordnete Arzneimittel. Die Vereinbarung von Rabattverträgen soll zur Einsparung von Arzneimittelkosten beitragen, Voraussetzung ist dabei, dass der Arzt ein wirkstoffbezogene und nicht auf ein konkretes Medikament lautendes Rezept ausstellt. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen hat ein Rabattvertrag den Vorteil, dass sie die in diesem erfassten Medikamente ohne oder gegen die Zahlung der halben Zuzahlung erhalten.

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