Der Ratenvertrag ist ein Vertrag über die Rückzahlung eines Kredites oder über die Begleichung des Kaufpreises bei der Vereinbarung einer Teilzahlung. Vertragspartner des Ratenvertrages sind bei Darlehen der Kreditgeber und der Kreditnehmer, während bei Teilzahlungskäufen der Händler die Ratenzahlung direkt mit dem Kunden vereinbart. Bei einer direkten Abrechnung mit dem Händler kann der Ratenvertrag formal in den Kaufvertrag integriert werden. Neben der Pflicht zur Begleichung der Kreditsumme oder Kaufsumme kann der Ratenvertrag das Recht des Kreditnehmers oder Kunden zu einer gelegentlichen Ratenaussetzung vorsehen. Einen Bestandteil des Ratenvertrages stellt der Zahlungsplan beziehungsweise Teilzahlungsplan dar. Dieser führt die einzelnen Zahlungstermine auf, üblich ist die monatliche Zahlungsweise.