Ratenvereinbarung

Eine Ratenvereinbarung als Teil eines Kreditvertrages oder eines Kaufvertrages auf Teilzahlungsbasis regelt die Rückzahlung des Darlehens beziehungsweise die Begleichung des Kaufpreises. Des Weiteren kann eine Ratenvereinbarung nachträglich nach dem Zugang einer Rechnung getroffen werden, falls der Empfänger diese nicht in einer Summe begleichen kann. Entsprechende Ratenvereinbarungen sind vor allem bei Energierechnungen verbreitet und setzen zumeist eine pünktliche Begleichung der bis zur Rechnungserstellung angeforderten Abschläge voraus. Die Ratenvereinbarung enthält neben den Zahlungsterminen die anfallenden Zinsen, sofern solche anfallen. Im Gegensatz zu Kreditverträgen muss eine nachträgliche Ratenvereinbarung nicht zwingend von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden, so dass eine telefonische Vereinbarung und der Zugang einer Bestätigung über diese möglich ist.

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