Mit einem Ratenzahlungsantrag bittet ein Käufer oder Schuldner, die auf eine Bestellung folgende oder eine bereits erstellte Rechnung in Teilbeträgen zahlen zu können. Bei Einkäufen im Versandhandel erfolgt der Ratenzahlungsantrag, indem der Besteller als Zahlungsweise die Teilzahlung mit der gewünschten Anzahl an Teilbeträgen ankreuzt. Ratenzahlungsanträge für bestehende Rechnungen sind vor allem gegenüber Energieversorgern verbreitet und können bei den meisten Energielieferanten telefonisch gestellt werden. Bei über eine Verrechnungsstelle abgerechneten zahnärztlichen Leistungen ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung grundsätzlich erst nach dem Erhalt der Rechnung möglich, wozu dieser das Formular für den Ratenzahlungsantrag beiliegt. Eine im Handel eingehende Bestellung mit dem Wunsch nach einer Ratenzahlung ist unwirksam, falls der Händler diese ablehnt.