Ratenzahlungszuschläge

Ratenzahlungszuschläge sind Mehrkosten, welche ein Händler für die Inanspruchnahme der Teilzahlung berechnet und werden überwiegend als Prozentwert auf den Verkaufspreis erhoben. Da es sich bei der Ratenzahlung faktisch um einen Kredit handelt, muss der Verkäufer zusätzlich zu den Ratenzahlungszuschlägen den effektiven Zinssatz für die Nutzung des Teilzahlungsangebotes angeben. In vielen Fällen werden keine Ratenzahlungszuschläge erhoben, da die kostenlose Finanzierung zu den Werbemaßnahmen des Händlers gehört. Auch wenn Ratenzahlungszuschläge erhoben werden, fallen diese üblicherweise geringer als die Zinsen eines Bankdarlehens aus, wodurch Käufer zu einem Verzicht des Verkaufspreises mit den Angeboten der Mitbewerber verleitet werden.

^