Ratenzahlungsvertrag

Der Ratenzahlungsvertrag ist der Vertrag, eine Rechnung in Raten zu bezahlen. Bei Warenlieferungen wird der Ratenzahlungsvertrag zusammen mit dem Kaufvertrag abgeschlossen, indem der Besteller als Zahlungswunsch die Teilzahlung mit der gewünschten Anzahl an Raten ankreuzt. Der Abschluss eines Ratenzahlungsvertrages nach der Erstellung einer Rechnung ist möglich, erfordert jedoch eine Kulanzentscheidung des Lieferanten. Des Weiteren schließen Kunden mit Energieversorgern Ratenzahlungsverträge nach dem Erhalt einer Jahresrechnung oder Schlussrechnung ab, die vorherige Vereinbarung einer Teilzahlung ist faktisch nicht möglich. Eine Besonderheit gilt bei Zahnarztrechnungen: Zahnärztliche Abrechnungsstellen bieten grundsätzlich Ratenzahlungsverträge erst nach der Erstellung der Rechnung an.

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