Ratenzahlungsvereinbarung

Der Begriff Ratenzahlungsvereinbarung bezieht sich überwiegend auf eine nachträglich getroffene Vereinbarung, eine bereits erstellte und eigentlich fällige Rechnung in Raten zu bezahlen. Die Ratenzahlungsvereinbarung kommt häufig bei der Strom- und Gasrechnung vor, wenn diese höher als erwartet ausfällt. Des Weiteren ist bei der Zahnersatzfinanzierung über eine zahnärztliche Verrechnungsstelle zumeist nur eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung möglich, da die meisten dieser Dienstleister vor der Rechnungserstellung keine Ratenzahlungen vereinbaren. Die meisten Energieversorger beschränken die Ratenzahlungsvereinbarung auf vor der Rechnungslegung pünktlich bezahlt habende Kunden und auf sechs Monate, solange nicht Ausnahmegründe wie zu gering festgelegte Abschläge oder ein enorm strenger Winter eine länger andauernde Ratenzahlung rechtfertigen.

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