Rechnungsberichtigung

Der Begriff Rechnungsberichtigung kann als Synonym für eine Rechnungskorrektur genutzt werden. In den meisten Fällen wird aber nur von einer Rechnungsberichtigung gesprochen, wenn Korrekturen der ursprünglichen Rechnung wegen eines fehlerhaften Ausweises der Umsatzsteuer oder infolge einer Rechnungsbeanstandung bei einer Betriebsprüfung mit Aberkennung des Vorsteuerabzuges erfolgen. Rechnungsberichtigungen wegen durch den Betriebsprüfer beanstandeter Rechnungen erlauben den Vorsteuerabzug erst in dem Jahr, in welchem die verbesserte Rechnung eingeht. Auf diese Weise bleibt der Zinsanspruch des Finanzamtes für die zunächst unberechtigt abgezogene Vorsteuer bestehen. Einfacher als die Anforderung einer berichtigten Rechnung nach der Beanstandung durch den Steuerprüfer ist die sofortige Anforderung einer korrigierten Rechnung bei festgestellten Mängeln.

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