Rechnungsduplikat

Ein Rechnungsduplikat ist die Kopie oder Abschrift einer Rechnung, die entweder als Durchschlag der Originalrechnung beiliegt oder auf Anforderung des Zahlenden ausgestellt wird. Duplikate einer per Post zugestellten oder persönlich dem Empfänger übergebenen Rechnung sind eindeutig als Kopien zu kennzeichnen, beim Ausdruck einer ausschließlich online zugestellten Rechnung ist die Anzahl der Ausdrucke jedoch nicht kontrollierbar. Rechnungsduplikate werden von Finanzämtern grundsätzlich anerkannt, möglicherweise erfolgt jedoch die Aufforderung zur Vorlage eines Zahlungsbeleges. Beihilfeberechtigte Beamte benötigen bei jeder Arztrechnung und bei jedem Medikament ein Rechnungsduplikat, da sie einen Teil der Kosten von der Beihilfestelle und einen weiteren von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen.

^