Rechnungslegungsgesetz

Der Begriff Rechnungslegungsgesetz, auch als RLG abgekürzt, ist eine den Inhalt beschreibende Bezeichnung für das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches. Dieser Teil des Handelsgesetzbuches (HGB) enthält ausschließlich Vorschriften über die ordnungsgemäße Rechnungslegung. Die Bezeichnung des Dritten Buches des HGB als Rechnungslegungsgesetz stammt nicht vom Gesetzgeber, sondern hat sich im Rechtsverkehr eingebürgert und ist allgemein üblich. Grundlage für das Rechnungslegungsgesetz ist das Bilanzrichtliniengesetz, welches die Anforderung an die EU-Staaten zur Vereinheitlichung ihrer Rechnungslegungsvorschriften in nationales Recht umsetzt. Das Rechnungslegungsgesetz enthält sowohl inhaltliche Bestimmungen als auch Formvorschriften für die betriebliche Rechnungslegung und Bilanzierung.

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