Rechnungslegung

Ausschließlich in Österreich wird der Begriff Rechnungslegung mitunter als Synonym für das Verfassen beziehungsweise Erstellen einer Rechnung verwendet. In anderen deutschsprachigen Ländern bezieht sich die Rechnungslegung ausschließlich auf den Rechenschaftsbericht und die Information der Anteilseigner beziehungsweise der Öffentlichkeit durch ein Unternehmen. Des Weiteren weisen Treuhänder im Rahmen ihrer Rechnungslegung nach, dass sie ihre Aufgaben im Sinne der von ihnen vertretenden Person oder Gemeinschaft durchgeführt haben. Zur Rechnungslegung gehören unter anderem der Jahresabschluss und der Lagebericht. In der Regel bewertet die Geschäftsleitung im Rahmen der Rechnungslegung, in welchem Umfang die Unternehmensziele erreicht wurden.

^