Eine Rechnungskorrektur erfolgt, wenn eine zunächst ausgestellte Rechnung fehlerhaft ist. Formal wird in diesem Fall die Ursprungsrechnung ungültig, während die korrigierte Rechnung an ihre Stelle tritt. In den meisten Fällen erfolgt eine Rechnungskorrektur nach einer Beanstandung der zunächst geschriebenen Rechnung durch den Empfänger, seltener bemerkt der Absender einen zu verbessernden Fehler. Häufige Gründe für eine Rechnungskorrektur sind fehlerhafte Mengen und die irrtümliche Nichtanrechnung von Rabatten. Im Bereich der Energieversorgung beruhen Rechnungskorrekturen häufig auf einer nicht rechtzeitigen Übermittlung von Zählerständen und einer damit verbundenen Verbrauchsschätzung. Die im Rahmen einer Rechnungskorrektur erstellte Rechnung wird gewöhnlich als Korrekturrechnung bezeichnet.