Rechnungsnummern

Rechnungsnummern dienen der eindeutigen Identifizierbarkeit einer erstellten Rechnung und dürfen je Kalenderjahr nur einmalig vergeben werden. Der ursprüngliche Gesetzestext ließ die Interpretation einer zwangsweise fortlaufenden Rechnungsnummerierung zu. Inzwischen wurde durch einen Runderlass präzisiert, dass es sich lediglich um einmalige Rechnungsnummern handeln muss. Diese Präzisierung erlaubt ausdrücklich Rechnungsnummern, welche in jedem Monat neu mit der nummerischen Bezeichnung des jeweiligen Monats beginnen, auch die Wahl des Rechnungsdatums als Beginn einer Rechnungsnummer ist möglich. Auf diese Weise lässt sich die Anzahl der von einem Betrieb erstellten Rechnungen durch den Auftraggeber nicht erkennen. Die ordnungsgemäße Angabe der Rechnungsnummer wird vor allem beim Vorsteuerabzug geprüft, sie erschwert zugleich die Verkürzung der Einkommensteuer.

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