Rechtsanwaltsanderkonto

Ein Rechtsanwaltsanderkonto ist ein Girokonto, das ein Rechtsanwalt für fremde Bedürfnisse führt. Gegenüber der Bank gilt er jedoch als Kontoinhaber, der alleine zur Kontoführung berechtigt ist. Ein Rechtsanwaltsanderkonto wird eröffnet, wenn der Rechtsanwalt Gelder im Auftrag von Mandanten verwaltet. Das Guthaben auf dem Rechtsanwaltsanderkonto ist dem Anwalt nicht zuzurechnen und kann deshalb von seinen eventuellen Gläubigern nicht gepfändet werden. Es ist üblich, ein Anderkonto ausdrücklich als solches zu bezeichnen und offen zu führen. Daneben ist die verdeckte Führung eines Rechtsanwaltskontos möglich. Auch bei einer Insolvenz des Rechtsanwaltes fällt das Guthaben auf einem Rechtsanwaltsanderkonto nicht in die Insolvenzmasse.

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