Rechtsanwaltsgebühren

Rechtsanwaltsgebühren sind die Gebühren, die Rechtsanwälte gemäß der Gebührenordnung erheben. Sie haben grundsätzlich das Recht, ein von der Rechtsanwaltsgebührenordnung abweichendes Honorar zu vereinbaren. Dabei dürfen sie in gerichtlichen Verfahren das gesetzlich vorgesehene Minimum nicht unterschreiten. Die Gebührenordnung sieht grundsätzlich eine vom Streitwert abhängige Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in Zivilstreitigkeiten vor. Des Weiteren kennt sie Einzelposten wie die Vergleichsgebühr, die Beweisgebühr, die Wertgebühr und die Gerichtsgebühr. Grundsätzlich trägt die im Prozess unterlegene Seite auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, die bekannteste Ausnahme bezieht sich auf die erste Instanz in Prozessen vor einem Arbeitsgericht. Die errechnete Gesamtgebühr wird mit einem Faktor multipliziert, der vom tatsächlichen Arbeitsaufwand abhängig ist.

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