Rechtsstreit

Ein Rechtsstreit kann zwischen Organisationen oder Personen ausgetragen werden. Zunächst wird eine Anklageschrift bei einem Gericht eingereicht, diese wird nach Prüfung vom Gericht dem Beklagten zugestellt. Dabei hat die Anklageschrift Formalitäten einzuhalten wie die Benennung des Gerichts und der Parteien sowie Informationen zum Anspruch. Nach Beendigung eines Rechtsstreits hat die unterlegene Partei der überlegenen Partei sämtliche Kosten zu erstatten. Hierzu zählen auch finanzielle Aufwendungen für erforderliche Reisen oder Verdienstausfälle, die durch das Wahrnehmen von Terminen entstanden sind. Es kann auch ein Vergleich geschlossen werden zwischen den Parteien. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, bei dem ein Rechtsstreit mit einer Einigung beider Seiten beigelegt wird.

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