Das Rediskontingent bezeichnet den jeder Geschäftsbank von ihrer Zentralbank zugeteilten Höchstbetrag, bis zu welchem sie Wechsel zur Rediskontierung einreichen darf. Mit dem Rediskont bei der Deutschen Bundesbank erhielten Geschäftsbanken liquide Mittel zu einem als Rediskontsatz bezeichneten günstigen Zins. Voraussetzung war jedoch, dass es sich bei eingereichten Wechseln um Handelswechsel mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten handelte. Da die Bundesbank die Rediskontierung von Wechseln mit der Übergabe der Verantwortung für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank eingestellt hat und die EZB ihrerseits keine Wechsel rediskontiert, handelt es sich in Deutschland beim Rediskontingent um einen nur noch historisch bedeutsamen Begriff.