Referenzwährung

Die Referenzwährung ist die Währung, auf welche sich ein Vertrag bezieht. In der vereinbarten Währung sind alle Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Als Referenzwährung muss nicht zwingend ein offizielles Zahlungsmittel vereinbart werden, so dass auch der Goldpreis als solche dienen kann; in diesem Fall erfolgt vor der Zahlung eine Umrechnung in eine geläufige Währung. Eine weitere Bedeutung der Referenzwährung bezieht sich auf die für die Erfolgsberechnung verwendete Währung international anlegender Fonds. In der Volkswirtschaft bedeutet die Referenzwährung zugleich eine ausländische Währung, an welche ein Staat seine eigene Landeswährung bindet. Bei Vertragsabschlüssen in einer ausländischen Währung als Referenzwährung besteht grundsätzlich ein Wechselkursrisiko, das gilt auch für Fremdwährungskredite.

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