Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist der Zinssatz, an dessen Entwicklung die Bank die Verzinsung von Krediten mit variablen Zinssätzen und Sparguthaben, bei denen keine Zinsgarantie besteht, anpasst. Bei der Kreditvergabe mit variablen Zinsen, wozu auch der Dispositionskredit gehört, ist die Angabe eines Referenzzinssatzes erforderlich, während Geldinstitute Sparguthaben auch losgelöst von einem solchen verzinsen dürfen. Häufig gewählte Referenzzinssätze sind der LIBOR, der EURIBOR und der FIBOR. Neben diesen gilt der Spareckzins als Referenzzinssatz für die Mindestverzinsung einer gestellten Mietkaution. Der Spareckzins ist der Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank als Mindestverzinsung für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist empfiehlt, auch wenn die einzelnen Banken im Wettbewerb hiervon durch eine höhere Verzinsung abweichen können.

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