Die Regelaltersrente ist die Rente, welche Rentner beziehen, wenn sie bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters arbeiten. Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente betrug früher fünfundsechzig Jahre und wird schrittweise auf siebenundsechzig Jahre erhöht. Ein früherer Rentenbeginn ist möglich, wobei sich der Rentenanspruch in vielen Fällen zeitlebens verkürzt. Ohne Rentenkürzung können Schwerbehinderte zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen, weitere Sonderregelungen gelten nach einer langen Beitragszeit und in ausgewählten Berufen. Hinzuverdienstgrenzen fallen beim Erreichen des vorgesehenen Alters für den Bezug der Regelaltersrente weg. Somit werden Teilrenten zu diesem Zeitpunkt auf Vollrenten umgestellt.