Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz ist das übliche Insolvenzverfahren in Deutschland und kommt zur Anwendung, sofern nicht im Einzelfall besondere vereinfachte Verfahren wie die Verbraucherinsolvenz oder die Nachlassinsolvenz durchgeführt werden. Bis Ende November 2001 war das Regelinsolvenzverfahren auf juristische Unternehmen beschränkt und wurde ab Dezember 2001 auf Freiberufler und Alleinunternehmer ausgeweitet. Das eigentliche Ziel der Regelinsolvenz besteht in der Fortführung des insolventen Unternehmens, dessen Zerschlagung und Auflösung erst bei einem Scheitern der Bemühungen zum Weiterbestand erfolgt. Für Privatpersonen ist anstelle der Regelinsolvenz die in der Abwicklung erleichterte Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) vorgesehen. Falls die vorhandene Insolvenzmasse nicht für die Begleichung der Regelinsolvenzkosten ausreicht, können diese gestundet werden.

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