Regelleistung

Der Begriff Regelleistung hat unterschiedliche Bedeutungen. Mit Bezug auf die Abrechnung ärztlicher Leistungen bezeichnet er wertmäßige Begrenzungen hinsichtlich der Bezahlung ärztlicher Leistungen. In Bezug auf die Ansprüche von Leistungsbeziehern von Hartz IV bezeichnet die Regelleistung den Betrag, den Anspruchsberechtigte zusätzlich zu den gesondert zu zahlenden Kosten für die Unterkunft sowie für die Heizung erhalten. Damit sichert die Regelleistung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II die Deckung der Grundbedürfnisse des Leistungsempfängers. Der Regelsatz setzt sich aus den Kosten eines festgelegten Warenkorbes zusammen und soll regelmäßig überprüft und angepasst werden. In Einzelfällen können ergänzende Leistungen zusätzlich zur Regelleistung bewilligt werden.

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