Der regulierte Markt in seiner heutigen Form entstand als Börsensegment im November 2007 durch eine Fusion der vormaligen Segmente des geregelten und des amtlichen Marktes. Im Gegensatz zum Freiverkehr gelten auf dem regulierten Markt stringente Zulassungsvoraussetzungen. So müssen Unternehmen bei einer Neuemission auf dem regulierten Markt mindestens drei Jahre bestehen und mindestens zehntausend Aktien ausgeben. Des Weiteren ist ein Streubesitz von mindestens fünfundzwanzig Prozent der Papiere erforderlich. Ebenfalls ist ein Zulassungsprospekt mit den erwarteten Unternehmenswerten für mindestens drei Jahre vorzulegen. Nach der Emission der Aktien müssen Unternehmen auf dem regulierten Markt regelmäßig Jahresabschlüsse und Zwischenberichte vorlegen.