Als Reimport wird der Vorgang bezeichnet, mittels welchem eine exportierte Ware erneut in das Herstellungsland eingeführt wird. Der Grund für die Durchführung dieses Verfahrens liegt in der Vertriebspolitik des Herstellers, welcher die Ware auf einem ausländischen Markt günstiger als im Inland verkauft, da die dortige Marktsituation eine andere Kalkulation erfordert. Neben einem günstigeren Verkaufspreis besteht auch die Möglichkeit, dass ein Hersteller bestimmte Produkte nicht im Inland anbieten will. Ein inländischer Händler kann dieses Verhalten des Herstellers untergraben, indem er die vom Hersteller exportieren Produkte erneut importiert und sie auf dem inländischen Markt anbietet.