Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung schützt vor den Behandlungskosten bei einer Erkrankung während der Reise. Sie wird grundsätzlich als Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, da im Inland der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Einschränkung greift. Im Ausland gilt die Gesundheitskarte hingegen nur in anderen EU-Mitgliedsländern und in wenigen weiteren Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Auch bei Reisen in diese Länder ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll, da die Krankenkasse nur einen Teil der anfallenden Kosten erstattet. Privat krankenversicherte Personen benötigen üblicherweise keine gesonderte Auslandskrankenversicherung, da ihr Versicherungsschutz weltweit gilt. Allerdings schreiben einige Staaten eine spezielle Reisekrankenversicherung vor oder erkennen zumindest nicht alle Anbieter an.

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