Reisepreiserstattung

Die Reisepreiserstattung kann die nachträgliche Begleichung angefallener Reisekosten durch einen Arbeitgeber oder Ersatzzahlungen eines Verkehrsunternehmens betreffen. Bei der Vereinbarung einer Reisepreiserstattung mit dem Arbeitgeber legt der Beschäftigte die Reisekosten zunächst aus und rechnet sie anschließend ab. Die Reisepreiserstattung mit einem Verkehrsunternehmen bezieht sich auf nicht genutzte Fahrausweise, deren Nichtverwendung durch den Käufer zu belegen ist. Des Weiteren erhalten Bahnkunden und Fluggäste eine teilweise Reisepreiserstattung, wenn sie das Reiseziel erst mit einer nennenswerten Verspätung erreichen. Bei Pauschalreisen ist eine teilweise Reisepreiserstattung durch den Veranstalter bei Mängeln möglich, wobei entsprechende freiwillige Angebote Klagen auf eine Reisepreisminderung vermeiden helfen.

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