Reisepreisminderung

Die Reisepreisminderung stellt eine nachträgliche Verringerung des bezahlten Reisepreises aufgrund mindestens eines Reisemangels dar. Sie kommt vorwiegend bei Pauschalreisen und deutlich seltener bei Studienreisen zur Anwendung. Für den Anspruch auf die Reisepreisminderung ist es unerheblich, ob der Reiseanbieter oder einer seiner Vertragspartner die Verantwortung für die mangelhafte Leistung trägt. Voraussetzung für eine spätere Reisepreisminderung ist jedoch, dass der Reisende sich vor Ort an den Reiseleiter wendet, um diesem die Möglichkeit zum Abstellen des Mangels zu geben. Obgleich Gerichte bei ihren Entscheidungen hinsichtlich einer Reisepreisminderung weitgehend öffentlich einsehbaren Tabellen folgen, kommt es häufig zu Prozessen wegen tatsächlicher oder angeblicher Reisemängel.

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