Reisepreisrückerstattung

Die Reisepreisrückerstattung meint die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises an den Kunden. Sie erfolgt, wenn der Veranstalter die geplante und gebuchte Reise wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus Gründen höherer Gewalt absagt. Des Weiteren erfolgt eine anteilige Reisepreisrückerstattung, wenn der Kunde die gebuchte Reise nicht antreten kann. In diesem Fall ist jedoch ein Entgelt für die Kosten des Reiserücktritts zu entrichten. Einige Anbieter gewähren eine vollständige Reisepreisrückerstattung, wenn der Kunde die zunächst gebuchte Reise frühzeitig absagt. Im Schienenverkehr ist eine anteilige Reisepreisrückerstattung vorgeschrieben, wenn der Fahrgast das Reiseziel wegen einer Zugverspätung mindestens eine Stunde später als laut Fahrplan erreicht; für im Vorverkauf erworbene Fahrausweise gilt der am Buchungstag veröffentlichte Zugfahrplan.

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