Reisevertrag

Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Reisevertrages finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraph 651a und Folgeparagraphen. Sie beziehen sich sowohl auf den Abschluss eines Reisevertrages über eine Pauschalreise als auch auf die Buchung von Reisebausteinen. Der Verbraucher schließt den Reisevertrag in vielen Fällen über einen Vermittler ab, sein Vertragspartner ist jedoch der Reiseveranstalter. Der Abschluss eines Reisevertrages unterliegt keinen formalen Vorschriften, so dass die telefonische Buchung einer Reise ebenso wie die Reisebuchung im Internet möglich ist. Bei einem Reisevertrag handelt es sich um eine Sonderform des Werkvertrages, da der Vertrag bei erfolgreicher Durchführung der gebuchten Reise erfüllt wurde.

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