Reisescheck

Der Reisescheck wurde Ende des neunzehnten Jahrhunderts als Mittel der Bargeldbeschaffung im Ausland entwickelt. Der Kunde kauft Reiseschecks bei seiner oder gegen Barzahlung bei einer beliebigen anderen Bank und löst diese während der Reise bei einem Geldinstitut ein. Reiseschecks lassen sich auch direkt als Zahlungsmittel verwenden, werden aber nur in wenigen Geschäften angenommen. Aus Sicherheitsgründen muss der Inhaber eines Reiseschecks diesen sowohl bei ihrem Empfang als auch bei der Einlösung unterschreiben, wobei ein Ausweis vorzulegen ist. Der Reisescheck-Verkauf nimmt stetig ab, da sich Kreditkarten einfacher nutzen lassen. In rechtlicher Hinsicht gilt der Reisescheck nicht als Scheck, sondern als Sonderform eines Zahlungsmittels.

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